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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand November 2011)
platz-
Für Schäden an den anvertrauten Waren kann keine Haftung übernommen werden.
Der Auftraggeber garantiert, dass die Ware weder gestohlen noch defekt ist (Ausser Schäden werden explizit erwähnt). platz-
Grundsätzlich gilt:
Von platz-
Variante 1
Platz-
Lieferkosten die vom Käufer bezahlt werden, gehen zu Gunsten von platz-
Variante 2
Die Ware bleibt beim Auftraggeber, sobald sie verkauft und bezahlt ist, erhält der Käufer die Koordinaten des Auftraggebers um einen Abholtermin abzumachen. Die jeweiligen Käufer bezahlen die gekaufte Ware immer im Voraus, direkt bei platz-
Honorar
Das Honorar ist nur im Erfolgsfall geschuldet, ansonsten entstehen keine Kosten für den Auftraggeber. Wenn der Auftraggeber, nach einem durch platz-
Die Abstufung des Honorars versteht sich vom Verkaufspreis der jeweiligen Ware. Bei der Abstufung gelten nicht der Gesamtwert, sondern die Verkaufspreise der einzelnen Waren.
Provision (nur fällig wenn die Ware verkauft und bezahlt ist)
Fr. 1.-
Fr. 401.-
Fr. 701.-
Fr. 1201.-
Ab Fr. 1601.-
Vom jeweils erzielten Verkaufspreis der einzelnen Waren.
Von dieser Regelung ausgenommen, sind Immobilien und Fahrzeuge.
Beim Verkauf von Fahrzeugen werden die Provision und die Kosten separat ausgehandelt.
Der Verkauf von Immobilien wird über unsere Partnerfirma S&W Immobilien GmbH abgewickelt. www.sw-
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Dienstleistungen gegenüber dem Auftraggeber.
Rechnungen von Drittfirmen werden direkt an den Auftraggeber gesendet und die Bezahlung erfolgt ausschliesslich über den Auftraggeber.
Schlüssel, Unterlagen etc. werden von platz-
Mit der Auftragserteilung an platz-
Allgemeine Geschäftsbedingungen Onlineshop
(Stand November 2011)
1.Vertragsgegenstand
Zwischen platz-
Integrierende Bestandteile des Vertrags sind die hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
2. Vertragsabschluss
Der Kunde gibt der Gesellschaft seine Absicht zum Abschluss des Kaufvertrags durch eine Bestellung bekannt. Diese Bestellung bedarf keiner besonderen Form. Sie ist in jedem Fall verbindlich, auch wenn Sie mündlich oder auf elektronischem Weg abgegeben wird.
Mit der Annahme einer Bestellung des Kunden durch die Gesellschaft kommt der Kaufvertrag zustande. Die Bestellannahme kann stillschweigend erfolgen.
3. Auflösung
Der Kunde kann innerhalb von drei Tagen ab dem Zeitpunkt seiner Bestellung vom Kaufvertrag zurücktreten. Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen, falls die Gesellschaft die Liefergegenstände bereits ausgeliefert oder an die mit dem Transport beauftragte Person übergeben hat.
Jede Partei ist berechtigt, den Kaufvertrag aufzulösen, falls die Lieferung der Gegenstände nicht innerhalb von 30 Tagen erfolgen kann.
4. Nichterfüllung
Erklärt der Kunde nach Ablauf der Frist von drei Tagen ab dem Zeitpunkt der Bestellung, die noch zu liefernden Gegenstände nicht annehmen zu wollen, oder verweigert er die Annahme der Liefergegenstände, so ist der Kunde wegen Nichterfüllung des Kaufvertrags der Gesellschaft gegenüber schadenersatzpflichtig. Die Gesellschaft ist berechtigt, neben einer Bearbeitungsgebühr wahlweise 25% des vereinbarten Kaufpreises oder die Erstattung des tatsächlich entstandenen Schadens zu fordern.
5. Besitz-
Die vom Kunden bestellten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Besitz der Gesellschaft.
Die Gefahr geht an den Kunden über, sobald die zu liefernden Gegenstände an die mit dem Transport beauftragte Person übergeben wird.
6.Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt ein Jahr ab dem Lieferdatum. Gewährt ein Hersteller auf seine Produkte eine längere Gewährleistungsfrist, so gilt letztere als vereinbart.
Eine Gewährleistung für normale Abnutzung und Verschleissteile ist ausgeschlossen.
Die Gewährleistung erlischt, falls die Betriebs-
Software ist von sämtlichen Gewährleistungen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrags des Herstellers.
7. Haftungsausschluss
Die Gesellschaft lehnt jede Haftung ab, insbesondere für Schäden oder Verluste jeglicher Art, verursacht durch eine allfällige Nichteignung der Gegenstände zu einem besonderen Zweck.
Unter keinen Umständen ist die Gesellschaft haftbar für irgendwelche direkt oder indirekt aus der Benutzung oder Unmöglichkeit zur Benutzung der Gegenstände resultierenden Schäden.
Der Kunde hält die Gesellschaft frei von jeglichen Pflichten, Haftungsansprüchen und Klagen, die aus der Nutzung der gelieferten Gegenstände oder der Tätigkeit des Kunden im Allgemeinen resultieren können.
8. Unverbindlichkeit der Angebote
Die von der Gesellschaft mitgeteilten Angebotsbeschreibungen und technischen Spezifikationen sind ohne Gewähr zu verstehen.
Kleinere Unstimmigkeiten zwischen der Beschreibung eines Artikels und den tatsächlichen Daten konstituieren keinen Grund für eine Auflösung oder Abänderung des Kaufvertrags.
Alle Liefertermine sind unverbindlich.
9. Zahlungsverzug
Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Die Gesellschaft ist berechtigt, auf dem ausstehenden Betrag einen Schuldzins von höchstens 15% pro Jahr zu erheben, sowie den Kunden zum Ersatz von Kosten für Mahnungen und Inkasso anzuhalten. Bleiben Mahnungen erfolglos, so kann die Gesellschaft eine Schuldbetreibung auf Pfändung oder Konkurs einleiten.
Bei Zahlungsverzug kann die Gesellschaft Warenlieferungen zurückhalten. Dies entbindet den Kunden nicht von seiner Vertragspflicht.
10. Gültigkeit und Gerichtsstand
Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein sollte, soll die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen dieser Vereinbarung hiervon unberührt bleiben.
Zusätzliche Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und dem Kunden, welche nicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten sind, bedürfen der Schriftlichen Zustimmung.
Es gilt nur Schweizer Recht. Beide Parteien anerkennen Lachen/SZ als Gerichtsstand.
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Andy Schuler
Bahnhofplatz 3
CH-
Tel. 055 442 43 61
Fax. 055 533 02 78
www.platz-